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FAQ
Über die Südtiroler Sparkasse AG
Wer ist die Südtiroler Sparkasse AG?
Die Südtiroler Sparkasse AG ist heute eine der bedeutendsten unabhängigen Sparkassen Italiens und das größte Kreditinstitut in Südtirol. Seit fast 160 Jahren hat sie die Rolle als starker und verlässlicher Partner eingenommen und kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Privat- und Geschäftskunden eingehen. Die rund 1.100 Mitarbeiter sind mit vielseitigen Aufgaben beschäftigt, wobei die Kundenbelange stets im Vordergrund stehen.
Gibt es Filialen der Südtiroler Sparkasse AG?
Die Sparkasse hat 107 Filialen, davon ungefähr 80 in Südtirol, der Rest im norditalienischen Raum, sowie eine EU-Niederlassung in München und ein Repräsentanzbüro in Innsbruck.
Wie werde ich Kunde der Südtiroler Sparkasse AG?
Es gibt zwei Möglichkeiten Kunde zu werden:
1. Online: Dieser Weg steht nur für Privatkunden offen, die ein Tagesgeldkonto und eventuell dazu noch ein Festgeldkonto eröffnen wollen. Außerdem steht dieser Weg nur für volljährige Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, zur Verfügung. Außerdem benötigen diese Kunden ein Handy mit deutscher Mobilfunknummer.
2. In unserer Zweigniederlassung in München: dieser Weg steht für alle Geschäftskunden und für jene Privatkunden, die nicht online ihr Konto eröffnen wollen bzw. nicht alle unter Punkt 1 angeführten Voraussetzungen erfüllen, offen.
Die Südtiroler Sparkasse AG ist heute eine der bedeutendsten unabhängigen Sparkassen Italiens und das größte Kreditinstitut in Südtirol. Seit fast 160 Jahren hat sie die Rolle als starker und verlässlicher Partner eingenommen und kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Privat- und Geschäftskunden eingehen. Die rund 1.100 Mitarbeiter sind mit vielseitigen Aufgaben beschäftigt, wobei die Kundenbelange stets im Vordergrund stehen.
Gibt es Filialen der Südtiroler Sparkasse AG?
Die Sparkasse hat 107 Filialen, davon ungefähr 80 in Südtirol, der Rest im norditalienischen Raum, sowie eine EU-Niederlassung in München und ein Repräsentanzbüro in Innsbruck.
Wie werde ich Kunde der Südtiroler Sparkasse AG?
Es gibt zwei Möglichkeiten Kunde zu werden:
1. Online: Dieser Weg steht nur für Privatkunden offen, die ein Tagesgeldkonto und eventuell dazu noch ein Festgeldkonto eröffnen wollen. Außerdem steht dieser Weg nur für volljährige Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, zur Verfügung. Außerdem benötigen diese Kunden ein Handy mit deutscher Mobilfunknummer.
2. In unserer Zweigniederlassung in München: dieser Weg steht für alle Geschäftskunden und für jene Privatkunden, die nicht online ihr Konto eröffnen wollen bzw. nicht alle unter Punkt 1 angeführten Voraussetzungen erfüllen, offen.
Einlagensicherung
Bis zu welchem Betrag sind meine Einlagen abgesichert?
Italienische Bankkonten sind durch einen Garantiefonds abgesichert.
Viele europäische Länder haben sich erst durch die Finanzkrisen zu einem Ausbau ihres Einlagensicherungssystems bewegen lassen. Italien verfügt bereits seit 1987 über eines der weitreichendsten Einlagensicherungssysteme weltweit.
In Italien gibt es den verpflichtend vorgeschriebenen Interbanken-Einlagensicherungsfonds für private Bankeinlagen: den "Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi" (www.fitd.it). Kunden der Südtiroler Sparkasse AG können bis zu einer Obergrenze in Höhe von 100.000 Euro auf diese Absicherung vertrauen.
Was garantiert dieser Fonds?
Das Statut des italienischen Einlagensicherungsfonds sieht laut den italienischen Gesetzesdekreten Nr. 659/96 und Nr. 49/2011 den Schutz und die Rückgabe von Guthaben in Euro oder Devisen von natürlichen und juristischen Personen vor, welche in Form von Einlagen oder ähnlichem (somit Kontokorrenteinlagen und Tagesgeldeinlagen, Spareinlagen und Festgelder, auf den Namen lautende Sparbriefe) den Banken oder Sparkassen überlassen wurden, sowie Zirkularschecks und ähnliche Titel, welche von den Banken oder Sparkassen ausgegeben wurden.
Welche Kreditinstitute werden durch den Einlagensicherungsfonds besichert?
Die Einlagensicherung greift für die Einlagen bei allen italienischen Banken oder Sparkassen, auch wenn es sich um Einlagen bei Filialen im EU-Ausland handelt.
Wann und wie genau greift der Fonds?
Damit der Einlagensicherungsfonds beansprucht werden kann, muss das Kreditinstitut üblicherweise bereits in die Zwangsliquidierung überstellt sein. Privatkunden (sei es natürliche wie juristische Personen) können dann die Erstattung von Guthaben bis zum Maximalbetrag erwirken. Gibt es mehrere Kontoinhaber, greift die Garantie in voller Höhe für jeden der Kontoinhaber.
Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Grundsätzlich ist die Überführung des in Liquidation geratenen Kreditinstituts an ein anderes Kreditinstitut vorgesehen, das deren Aktiva und Passiva übernimmt und eventuell vom Einlagensicherungsfonds bezuschusst wird. Damit werden alle Kundenguthaben geschützt und ohne Unterbrechung weitergeführt.
Italienische Bankkonten sind durch einen Garantiefonds abgesichert.
Viele europäische Länder haben sich erst durch die Finanzkrisen zu einem Ausbau ihres Einlagensicherungssystems bewegen lassen. Italien verfügt bereits seit 1987 über eines der weitreichendsten Einlagensicherungssysteme weltweit.
In Italien gibt es den verpflichtend vorgeschriebenen Interbanken-Einlagensicherungsfonds für private Bankeinlagen: den "Fondo Interbancario di Tutela dei Depositi" (www.fitd.it). Kunden der Südtiroler Sparkasse AG können bis zu einer Obergrenze in Höhe von 100.000 Euro auf diese Absicherung vertrauen.
Was garantiert dieser Fonds?
Das Statut des italienischen Einlagensicherungsfonds sieht laut den italienischen Gesetzesdekreten Nr. 659/96 und Nr. 49/2011 den Schutz und die Rückgabe von Guthaben in Euro oder Devisen von natürlichen und juristischen Personen vor, welche in Form von Einlagen oder ähnlichem (somit Kontokorrenteinlagen und Tagesgeldeinlagen, Spareinlagen und Festgelder, auf den Namen lautende Sparbriefe) den Banken oder Sparkassen überlassen wurden, sowie Zirkularschecks und ähnliche Titel, welche von den Banken oder Sparkassen ausgegeben wurden.
Welche Kreditinstitute werden durch den Einlagensicherungsfonds besichert?
Die Einlagensicherung greift für die Einlagen bei allen italienischen Banken oder Sparkassen, auch wenn es sich um Einlagen bei Filialen im EU-Ausland handelt.
Wann und wie genau greift der Fonds?
Damit der Einlagensicherungsfonds beansprucht werden kann, muss das Kreditinstitut üblicherweise bereits in die Zwangsliquidierung überstellt sein. Privatkunden (sei es natürliche wie juristische Personen) können dann die Erstattung von Guthaben bis zum Maximalbetrag erwirken. Gibt es mehrere Kontoinhaber, greift die Garantie in voller Höhe für jeden der Kontoinhaber.
Wie funktioniert die Einlagensicherung?
Grundsätzlich ist die Überführung des in Liquidation geratenen Kreditinstituts an ein anderes Kreditinstitut vorgesehen, das deren Aktiva und Passiva übernimmt und eventuell vom Einlagensicherungsfonds bezuschusst wird. Damit werden alle Kundenguthaben geschützt und ohne Unterbrechung weitergeführt.
Allgemeine Sicherheitsfragen
Sind meine personenbezogenen Daten bei der Südtiroler Sparkasse AG sicher?
Eventuell werden Sie auf unserer Website um persönliche Daten gebeten. Diese werden nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Zwecke Ihrer individuellen Betreuung und der Zusendung der von Ihnen gewünschten Informationen notwendig ist. Die Südtiroler Sparkasse AG sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.
Kann ich von einem öffentlichen Computer auf mein Online-Banking zugreifen?
Grundsätzlich ist dies möglich. Bitte beachten Sie, dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen können, wenn beispielsweise der hierfür genutzte PC keine aktuelle Virensoftware nutzt.
Was soll ich machen, wenn ich den Verdacht habe, dass Dritte auf mein Konto zugegriffen haben?
Bitte wenden Sie sich in dem Fall umgehend an uns über unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder über das Servicecenter im Online Banking und benachrichtigen Sie uns unverzüglich über Ihren Verdacht. Gegebenenfalls wird das Konto dann durch uns aus Sicherheitsgründen vor fremden Zugriff gesperrt.
Wie kann ich im Notfall mein Konto sperren?
Bitte wenden Sie sich an unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder wählen Sie den Punkt “Online-Zugang sperren“ im Bereich "Verwaltung" des Online-Bankings.
Was passiert, wenn ich vergesse, mich richtig aus dem Online-Banking Zugang auszuloggen?
Sollten Sie einmal vergessen, sich aus dem Online-Banking abzumelden, wird automatisch zehn Minuten nach Ihrer letzten Aktion die Zeitüberschreitung aktiv und Sie werden automatisch abgemeldet. Nach Ihrem nächsten erfolgreichen Anmeldevorgang im Online-Banking der Südtiroler Sparkasse AG erscheint ein Hinweis, der an das unterlassene Abmelden erinnert.
Eventuell werden Sie auf unserer Website um persönliche Daten gebeten. Diese werden nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Zwecke Ihrer individuellen Betreuung und der Zusendung der von Ihnen gewünschten Informationen notwendig ist. Die Südtiroler Sparkasse AG sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.
Kann ich von einem öffentlichen Computer auf mein Online-Banking zugreifen?
Grundsätzlich ist dies möglich. Bitte beachten Sie, dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen können, wenn beispielsweise der hierfür genutzte PC keine aktuelle Virensoftware nutzt.
Was soll ich machen, wenn ich den Verdacht habe, dass Dritte auf mein Konto zugegriffen haben?
Bitte wenden Sie sich in dem Fall umgehend an uns über unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder über das Servicecenter im Online Banking und benachrichtigen Sie uns unverzüglich über Ihren Verdacht. Gegebenenfalls wird das Konto dann durch uns aus Sicherheitsgründen vor fremden Zugriff gesperrt.
Wie kann ich im Notfall mein Konto sperren?
Bitte wenden Sie sich an unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder wählen Sie den Punkt “Online-Zugang sperren“ im Bereich "Verwaltung" des Online-Bankings.
Was passiert, wenn ich vergesse, mich richtig aus dem Online-Banking Zugang auszuloggen?
Sollten Sie einmal vergessen, sich aus dem Online-Banking abzumelden, wird automatisch zehn Minuten nach Ihrer letzten Aktion die Zeitüberschreitung aktiv und Sie werden automatisch abgemeldet. Nach Ihrem nächsten erfolgreichen Anmeldevorgang im Online-Banking der Südtiroler Sparkasse AG erscheint ein Hinweis, der an das unterlassene Abmelden erinnert.
Informationen zu Steuern und Ähnlichem
Was ist die Abgeltungsteuer?
Der Begriff „Abgeltungsteuer“ meint die Kapitalertragsteuer, die unmittelbar bei Zufluss der Kapitalerträge (z.B. Zinsen) an der „Quelle“ erhoben wird. Bei Kunden, die Ihre Kapitalanlagen im Privatvermögen halten, soll die auf diese Weise einbehaltene Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung entfalten. Die Höhe der Abgeltungsteuer beträgt aktuell 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Muss ich Abgeltungsteuer bezahlen?
Die Südtiroler Sparkasse AG ist auf Basis der gesetzlichen Regelungen zwingend verpflichtet, Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einzubehalten und direkt an den Fiskus abzuführen, wenn nicht im Einzelfall von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die Südtiroler Sparkasse abgesehen werden kann.
Von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer hat die Südtiroler Sparkasse AG z.B. dann abzusehen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge ein Freistellungsauftrag erteilt wurde und das dort mitgeteilte Freistellungsvolumen noch nicht ausgeschöpft war oder der Südtiroler Sparkasse AG eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegen hat.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag kann grundsätzlich nur durch natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland („Steuerinländer“) erteilt werden.
Wird bei der Südtiroler Sparkasse AG ein Freistellungsauftrag erteilt, so bewirkt dieser – bis zur Höhe des mitgeteilten Freistellungsvolumens und bis zu dessen Widerruf – die Freistellung vom Einbehalt der Abgeltungsteuer und dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei muss der Südtiroler Sparkasse AG der Freistellungsauftrag bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge vorgelegen haben.
Der Freistellungsauftrag kann der Südtiroler Sparkasse AG innerhalb des Sparer-Pauschalbetrages (für das Jahr 2013 maximal in Höhe von EUR 801,00 bzw. – für zusammen veranlagte Ehegatten – EUR 1.602,00) erteilt werden. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf bestimmte Konten bei der Südtiroler Sparkasse AG ist nicht möglich.
Den Freistellungsauftrag laden Sie im Formularcenter unserer Home Page herunter und schicken ihn uns ausgefüllt und unterzeichnet zu. Eine spätere Änderung des Freistellungsauftrages können Sie im Servicecenter des Online Bankings eingeben.
Wurden Freistellungsaufträge ggf. bei mehreren Kreditinstituten erteilt, so dürfen die freigestellten Beträge in Summe den vorgenannten Sparer-Pauschalbetrag nicht übersteigen.
Muss ich einen Freistellungsauftrag trotz der Abgeltungsteuer einreichen?
Als Kunde sind Sie nicht dazu verpflichtet. Allerdings ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags möglicherweise sinnvoll, um den Sparer-Pauschalbetrag zur Freistellung der Kapitalerträge vom Einbehalt der Abgeltungsteuer bereits bei der Südtiroler Sparkasse AG zu nutzen. Andernfalls könnte der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschalbetrag u.U. erst im Rahmen einer Steuerveranlagung geltend gemacht werden.
Sollten Sie bei der Südtiroler Sparkasse AG eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt haben (bspw. weil Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden), so müssen Sie für die Geltungsdauer der Bescheinigung keine Freistellungsaufträge bei der Südtiroler Sparkasse erteilen. In diesem Fall behält die Südtiroler Sparkasse AG ebenfalls keine Abgeltungsteuer ein.
Kann ich einen Freistellungsauftrag im Nachhinein ändern?
Die Möglichkeit zur Änderung des Freistellungsauftrages besteht grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in welchem der Freistellungsauftrag erteilt wurde und auch in nachfolgenden Kalenderjahren. Eine Reduzierung der freigestellten Beträge für das laufende Kalenderjahr ist jedoch nur insoweit möglich, wie der Freistellungsauftrag noch nicht durch die Südtiroler Sparkasse beim Einbehalt der Abgeltungsteuer berücksichtigt wurde. Eine Erhöhung des Freistellungsauftrages im Rahmen der geltenden Höchstbeträge ist stets ohne Weiteres möglich.
Den Änderungsantrag finden Sie im Servicecenter des Online Bankings oder Sie laden das entsprechende Formular auf dem Formularcenter unserer Home Page herunter und schicken es uns zu.
Daneben kann der Freistellungsauftrag auch jederzeit widerrufen werden.
Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige, natürliche Person beim zuständigen Finanzamt beantragen, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. wegen zu geringer Einkünfte).
Vorteile sind u.a. die Abstandnahme vom Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die Südtiroler Sparkasse für den Zeitraum der angegebenen Geltungsdauer der Bescheinigung (vorbehaltlich Widerruf).
Nach Ablauf der Geltungsdauer oder nach dem Widerruf einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann wiederum ein Freistellungsauftrag bei der Südtiroler Sparkasse erteilt werden.
Kann ich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen?
Ja, ihr zuständiges Finanzamt stellt Ihnen auf Antrag nach Prüfung der Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus, welche Sie bitte im Original an folgende Adresse schicken:
Südtiroler Sparkasse AG
Niederlassung München
Gaißacher Straße 18
D-81371 München
Der Begriff „Abgeltungsteuer“ meint die Kapitalertragsteuer, die unmittelbar bei Zufluss der Kapitalerträge (z.B. Zinsen) an der „Quelle“ erhoben wird. Bei Kunden, die Ihre Kapitalanlagen im Privatvermögen halten, soll die auf diese Weise einbehaltene Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung entfalten. Die Höhe der Abgeltungsteuer beträgt aktuell 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Muss ich Abgeltungsteuer bezahlen?
Die Südtiroler Sparkasse AG ist auf Basis der gesetzlichen Regelungen zwingend verpflichtet, Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einzubehalten und direkt an den Fiskus abzuführen, wenn nicht im Einzelfall von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die Südtiroler Sparkasse abgesehen werden kann.
Von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer hat die Südtiroler Sparkasse AG z.B. dann abzusehen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge ein Freistellungsauftrag erteilt wurde und das dort mitgeteilte Freistellungsvolumen noch nicht ausgeschöpft war oder der Südtiroler Sparkasse AG eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegen hat.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag kann grundsätzlich nur durch natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland („Steuerinländer“) erteilt werden.
Wird bei der Südtiroler Sparkasse AG ein Freistellungsauftrag erteilt, so bewirkt dieser – bis zur Höhe des mitgeteilten Freistellungsvolumens und bis zu dessen Widerruf – die Freistellung vom Einbehalt der Abgeltungsteuer und dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei muss der Südtiroler Sparkasse AG der Freistellungsauftrag bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge vorgelegen haben.
Der Freistellungsauftrag kann der Südtiroler Sparkasse AG innerhalb des Sparer-Pauschalbetrages (für das Jahr 2013 maximal in Höhe von EUR 801,00 bzw. – für zusammen veranlagte Ehegatten – EUR 1.602,00) erteilt werden. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf bestimmte Konten bei der Südtiroler Sparkasse AG ist nicht möglich.
Den Freistellungsauftrag laden Sie im Formularcenter unserer Home Page herunter und schicken ihn uns ausgefüllt und unterzeichnet zu. Eine spätere Änderung des Freistellungsauftrages können Sie im Servicecenter des Online Bankings eingeben.
Wurden Freistellungsaufträge ggf. bei mehreren Kreditinstituten erteilt, so dürfen die freigestellten Beträge in Summe den vorgenannten Sparer-Pauschalbetrag nicht übersteigen.
Muss ich einen Freistellungsauftrag trotz der Abgeltungsteuer einreichen?
Als Kunde sind Sie nicht dazu verpflichtet. Allerdings ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags möglicherweise sinnvoll, um den Sparer-Pauschalbetrag zur Freistellung der Kapitalerträge vom Einbehalt der Abgeltungsteuer bereits bei der Südtiroler Sparkasse AG zu nutzen. Andernfalls könnte der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschalbetrag u.U. erst im Rahmen einer Steuerveranlagung geltend gemacht werden.
Sollten Sie bei der Südtiroler Sparkasse AG eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt haben (bspw. weil Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden), so müssen Sie für die Geltungsdauer der Bescheinigung keine Freistellungsaufträge bei der Südtiroler Sparkasse erteilen. In diesem Fall behält die Südtiroler Sparkasse AG ebenfalls keine Abgeltungsteuer ein.
Kann ich einen Freistellungsauftrag im Nachhinein ändern?
Die Möglichkeit zur Änderung des Freistellungsauftrages besteht grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in welchem der Freistellungsauftrag erteilt wurde und auch in nachfolgenden Kalenderjahren. Eine Reduzierung der freigestellten Beträge für das laufende Kalenderjahr ist jedoch nur insoweit möglich, wie der Freistellungsauftrag noch nicht durch die Südtiroler Sparkasse beim Einbehalt der Abgeltungsteuer berücksichtigt wurde. Eine Erhöhung des Freistellungsauftrages im Rahmen der geltenden Höchstbeträge ist stets ohne Weiteres möglich.
Den Änderungsantrag finden Sie im Servicecenter des Online Bankings oder Sie laden das entsprechende Formular auf dem Formularcenter unserer Home Page herunter und schicken es uns zu.
Daneben kann der Freistellungsauftrag auch jederzeit widerrufen werden.
Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige, natürliche Person beim zuständigen Finanzamt beantragen, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. wegen zu geringer Einkünfte).
Vorteile sind u.a. die Abstandnahme vom Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die Südtiroler Sparkasse für den Zeitraum der angegebenen Geltungsdauer der Bescheinigung (vorbehaltlich Widerruf).
Nach Ablauf der Geltungsdauer oder nach dem Widerruf einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann wiederum ein Freistellungsauftrag bei der Südtiroler Sparkasse erteilt werden.
Kann ich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen?
Ja, ihr zuständiges Finanzamt stellt Ihnen auf Antrag nach Prüfung der Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus, welche Sie bitte im Original an folgende Adresse schicken:
Südtiroler Sparkasse AG
Niederlassung München
Gaißacher Straße 18
D-81371 München
Kontaktfragen
Auf welchen Wegen kann ich die Südtiroler Sparkasse AG kontaktieren?
Sie erreichen uns über die Kontaktseite unserer Homepage, via E-Mail info@suedspadirekt.de, über unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder persönlich in unserer Filiale in der Gaißacher Straße 18 in München.
Bei wem kann ich Anregungen oder Kritik äußern?
Im Fall genereller Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte an unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder per email (info@suedspadirekt.de) an die Südtiroler Sparkasse AG.
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Unser Contact Center steht Ihnen jederzeit gerne mit kompetenten Fachkräften bei Fragen und Anregungen zur Verfügung (Tel. 089/ 599443-520). Zudem betreut Sie das Team unserer Filiale in München auch gerne persönlich und steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Sie erreichen uns über die Kontaktseite unserer Homepage, via E-Mail info@suedspadirekt.de, über unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder persönlich in unserer Filiale in der Gaißacher Straße 18 in München.
Bei wem kann ich Anregungen oder Kritik äußern?
Im Fall genereller Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte an unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520) oder per email (info@suedspadirekt.de) an die Südtiroler Sparkasse AG.
Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?
Unser Contact Center steht Ihnen jederzeit gerne mit kompetenten Fachkräften bei Fragen und Anregungen zur Verfügung (Tel. 089/ 599443-520). Zudem betreut Sie das Team unserer Filiale in München auch gerne persönlich und steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Preise und Konditionen
Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?
Die Zinsgutschrift beim Tagesgeld erfolgt jeweils zum Ende eines jeden Quartals, beim Festgeld jeweils nach 365 Tagen (bei Laufzeiten über 12 Monaten) oder am Tag der Vertragsbeendigung (bei Laufzeiten von maximal 12 Monaten).
Wie schnell ist mein Tagesgeld verfügbar?
Über Ihr Tagesgeld können Sie jederzeit im Online-Banking verfügen.
Kann ich über mein Festgeld vor Fälligkeit verfügen?
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
Kann ich eine Vollmacht für mein Konto einrichten?
Derzeit sind keine Vollmachten vorgesehen.
Was passiert mit meinen Einlagen?
Die Südtiroler Sparkasse AG finanziert vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in ihrem Einzugsgebiet. Somit werden die Einlagen in diese Sektoren investiert, sowohl in Südtirol, im norditalienischen Raum als auch in Deutschland. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auf der Homepage der Südtiroler Sparkasse AG unter http://www.suedspa.de.
Wo finde ich die Preise und Konditionen?
Unsere aktuell gültigen Konditionen finden Sie in unserem Preisaushang auf der Home Page der Südtiroler Sparkasse AG, und natürlich in unserer Zweigniederlassung in München.
Die Zinsgutschrift beim Tagesgeld erfolgt jeweils zum Ende eines jeden Quartals, beim Festgeld jeweils nach 365 Tagen (bei Laufzeiten über 12 Monaten) oder am Tag der Vertragsbeendigung (bei Laufzeiten von maximal 12 Monaten).
Wie schnell ist mein Tagesgeld verfügbar?
Über Ihr Tagesgeld können Sie jederzeit im Online-Banking verfügen.
Kann ich über mein Festgeld vor Fälligkeit verfügen?
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
Kann ich eine Vollmacht für mein Konto einrichten?
Derzeit sind keine Vollmachten vorgesehen.
Was passiert mit meinen Einlagen?
Die Südtiroler Sparkasse AG finanziert vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in ihrem Einzugsgebiet. Somit werden die Einlagen in diese Sektoren investiert, sowohl in Südtirol, im norditalienischen Raum als auch in Deutschland. Weitere Informationen hierzu erfahren Sie auf der Homepage der Südtiroler Sparkasse AG unter http://www.suedspa.de.
Wo finde ich die Preise und Konditionen?
Unsere aktuell gültigen Konditionen finden Sie in unserem Preisaushang auf der Home Page der Südtiroler Sparkasse AG, und natürlich in unserer Zweigniederlassung in München.
Fragen zum Postident-Verfahren
Was ist das Postident-Verfahren?
Das Postident-Verfahren ist eine Methode der sicheren, persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Das Verfahren wurde zur möglichst bequemen Gewährleistung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes eingeführt, welches Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten.
Wie funktioniert das Postident-Verfahren?
In einer Filiale der Deutschen Post AG legt der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass vor. Postident kann in Postfilialen und -agenturen mit elektronischem Postschalter angenommen und verarbeitet werden und steht somit in fast allen Postfilialen zur Verfügung. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen der Kunde anschließend prüft und unterschreibt. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an die Bank gesendet.
Kann ich auch eine Ausweiskopie anstelle des Postident-Formulars einreichen?
Eine Ausweis- oder Reisepasskopie wird als Legitimation nicht anerkannt, wird aber von der Südtiroler Sparkasse AG als zusätzliches Dokument angefordert. Schicken Sie bitte eine Kopie des Ausweises mit den Vertragsunterlagen und dem Post-Ident Formular an die Südtiroler Sparkasse AG mit.
Das Postident-Verfahren ist eine Methode der sicheren, persönlichen Identifikation von Personen, die durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen wird. Das Verfahren wurde zur möglichst bequemen Gewährleistung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes eingeführt, welches Banken gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden bei der Kontoeröffnung festzuhalten.
Wie funktioniert das Postident-Verfahren?
In einer Filiale der Deutschen Post AG legt der Kunde seinen Personalausweis oder Reisepass vor. Postident kann in Postfilialen und -agenturen mit elektronischem Postschalter angenommen und verarbeitet werden und steht somit in fast allen Postfilialen zur Verfügung. Der Postmitarbeiter überträgt die Daten des Ausweispapiers in den Coupon, welchen der Kunde anschließend prüft und unterschreibt. Diese Unterschrift wird durch Stempel und Unterschrift des Postmitarbeiters bestätigt und an die Bank gesendet.
Kann ich auch eine Ausweiskopie anstelle des Postident-Formulars einreichen?
Eine Ausweis- oder Reisepasskopie wird als Legitimation nicht anerkannt, wird aber von der Südtiroler Sparkasse AG als zusätzliches Dokument angefordert. Schicken Sie bitte eine Kopie des Ausweises mit den Vertragsunterlagen und dem Post-Ident Formular an die Südtiroler Sparkasse AG mit.
Fragen zum Online-Banking
Was ist Online-Banking?
Online-Banking bedeutet, dass Sie mit einer Online-Anwendung Ihre Bankgeschäfte vom PC über das Internet erledigen können. Ob zuhause, im Büro oder im Ausland: Sie können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über den aktuellen Kontostand informieren, Umsätze überprüfen oder Überweisungen vornehmen. Es steht Ihnen ein umfangreiches Informations- und Transaktionsangebot zur Verfügung.
Ist die Online-Anwendung sicher?
Das Internet ist ein globales Netzwerk, welches durch den einfachen Zugang ein hohes Maß an Offenheit bietet. Damit ist es auch potentiell angreifbar. Wir schützen Ihre Internetverbindung zu unserem Online-Anwendungs-Rechner mit einer modernen 128-Bit-SSL-Verschlüsselung. Darüber hinaus ist Ihr Zugang zum Konto der Südtiroler Sparkasse AG über eine individuelle Zugangsnummer und Passwort geschützt, welches Ihnen jeweils mit separater Post nach Kontoeröffnung zugesendet wird. Zusätzlich ist jede Transaktion und Serviceauftrag durch die App Secure Go plus zu bestätigen.
Welche technischen Voraussetzungen muss der PC erfüllen?
Sie benötigen einen internetfähigen PC (oder sonstige internetfähige Endgeräte) und einen Internet-Browser, welcher sowohl Java-Script als auch das Sicherungsprotokoll 'SSL' mit 128-Bit-Verschlüsselung unterstützt. Die Browser sind von den jeweiligen Herstellern für unterschiedliche Betriebssysteme erhältlich. Ab den folgenden Browser-Versionen kann die Online-Anwendung genutzt werden:
• Internet Explorer ab 6.0, SP 3
• Firefox ab 2.0
• Apple Safari ab 3.0
Wenn Sie einen Browser verwenden, der für die Online-Anwendung nicht freigegeben ist (z. B. 'Opera'), kann es unter anderem zu Problemen bei der Bildschirmanzeige kommen.
Welche technischen Voraussetzungen muss das Smartphone erfüllen?
Damit die App Secure Go plus installiert werden kann, muss Ihr Smartphone folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Android ab 8
• iOS ab 15
Wird eine bestimmte Bildschirmauflösung benötigt?
Die Online-Anwendung läuft optimal ab einer Auflösung von 1024x768 Pixel. Sie können die Online-Anwendung aber auch mit einer niedrigeren Auflösung benutzen. Dies ist aber nicht zu empfehlen, da Sie in diesem Fall scrollen müssen, um den gesamten Bildschirminhalt angezeigt zu bekommen.
Die PIN ist gesperrt?
Nach 3-maliger Eingabe einer falschen PIN (Kurzform: Persönliche Identifikationsnummer) wird der Online-Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie können den Online-Zugang über die Eingabe einer gültigen PIN und einer dazugehörenden gültigen Secure Go plus wieder entsperren. Wenn Sie die PIN vergessen haben sollten oder über keine gültige Secure Go plus verfügen, wenden Sie sich bitte an unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520).
Was ist ein "Benutzername"?
Mit dem Benutzernamen können Sie eine individuelle Bezeichnung für Ihren Banking-Zugang vergeben, damit Sie sich die Zugangsnummer nicht merken müssen. Der Benutzername muss mindestens 7 Zeichen und kann maximal 35 Zeichen lang sein.
Wie funktioniert eine Anmeldung mit der Zugangsnummer?
Bei der Erstanmeldung mit der Zugangsnummer muss über die Anwendung "Online-Banking" aus Sicherheitsgründen die von uns per Post zugesandte PIN geändert werden. Über die Schaltfläche "PIN ändern" werden Sie durch das Menü geführt. Bitte beachten Sie auch, dass Sie auf der Anmeldemaske lediglich die Felder "Zugangsnummer" und "PIN" ausfüllen. Erst nachdem Sie sich innerhalb der Anwendung einen "Benutzernamen" vergeben haben, können Sie die Anmeldung zukünftig über Benutzername und PIN durchführen.
Was ist ein Sicherheitsverfahren?
Sicherheitsverfahren, wie z.B. die App Secure go Plus, sind Verfahren, die eine Direktfreigabe generieren, welche zur Bestätigung von Aufträgen im OnlineBanking eingesetzt werden. Diese Verfahren erhöhen nach einer erfolgreichen Anmeldung als zusätzlicher (zweiter) Faktor den Schutz vor einem unbefugten Zugriff auf Daten und Funktionen durch Dritte.
Online-Banking bedeutet, dass Sie mit einer Online-Anwendung Ihre Bankgeschäfte vom PC über das Internet erledigen können. Ob zuhause, im Büro oder im Ausland: Sie können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über den aktuellen Kontostand informieren, Umsätze überprüfen oder Überweisungen vornehmen. Es steht Ihnen ein umfangreiches Informations- und Transaktionsangebot zur Verfügung.
Ist die Online-Anwendung sicher?
Das Internet ist ein globales Netzwerk, welches durch den einfachen Zugang ein hohes Maß an Offenheit bietet. Damit ist es auch potentiell angreifbar. Wir schützen Ihre Internetverbindung zu unserem Online-Anwendungs-Rechner mit einer modernen 128-Bit-SSL-Verschlüsselung. Darüber hinaus ist Ihr Zugang zum Konto der Südtiroler Sparkasse AG über eine individuelle Zugangsnummer und Passwort geschützt, welches Ihnen jeweils mit separater Post nach Kontoeröffnung zugesendet wird. Zusätzlich ist jede Transaktion und Serviceauftrag durch die App Secure Go plus zu bestätigen.
Welche technischen Voraussetzungen muss der PC erfüllen?
Sie benötigen einen internetfähigen PC (oder sonstige internetfähige Endgeräte) und einen Internet-Browser, welcher sowohl Java-Script als auch das Sicherungsprotokoll 'SSL' mit 128-Bit-Verschlüsselung unterstützt. Die Browser sind von den jeweiligen Herstellern für unterschiedliche Betriebssysteme erhältlich. Ab den folgenden Browser-Versionen kann die Online-Anwendung genutzt werden:
• Internet Explorer ab 6.0, SP 3
• Firefox ab 2.0
• Apple Safari ab 3.0
Wenn Sie einen Browser verwenden, der für die Online-Anwendung nicht freigegeben ist (z. B. 'Opera'), kann es unter anderem zu Problemen bei der Bildschirmanzeige kommen.
Welche technischen Voraussetzungen muss das Smartphone erfüllen?
Damit die App Secure Go plus installiert werden kann, muss Ihr Smartphone folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Android ab 8
• iOS ab 15
Wird eine bestimmte Bildschirmauflösung benötigt?
Die Online-Anwendung läuft optimal ab einer Auflösung von 1024x768 Pixel. Sie können die Online-Anwendung aber auch mit einer niedrigeren Auflösung benutzen. Dies ist aber nicht zu empfehlen, da Sie in diesem Fall scrollen müssen, um den gesamten Bildschirminhalt angezeigt zu bekommen.
Die PIN ist gesperrt?
Nach 3-maliger Eingabe einer falschen PIN (Kurzform: Persönliche Identifikationsnummer) wird der Online-Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie können den Online-Zugang über die Eingabe einer gültigen PIN und einer dazugehörenden gültigen Secure Go plus wieder entsperren. Wenn Sie die PIN vergessen haben sollten oder über keine gültige Secure Go plus verfügen, wenden Sie sich bitte an unser Contact Center (Tel. 089/ 599443-520).
Was ist ein "Benutzername"?
Mit dem Benutzernamen können Sie eine individuelle Bezeichnung für Ihren Banking-Zugang vergeben, damit Sie sich die Zugangsnummer nicht merken müssen. Der Benutzername muss mindestens 7 Zeichen und kann maximal 35 Zeichen lang sein.
Wie funktioniert eine Anmeldung mit der Zugangsnummer?
Bei der Erstanmeldung mit der Zugangsnummer muss über die Anwendung "Online-Banking" aus Sicherheitsgründen die von uns per Post zugesandte PIN geändert werden. Über die Schaltfläche "PIN ändern" werden Sie durch das Menü geführt. Bitte beachten Sie auch, dass Sie auf der Anmeldemaske lediglich die Felder "Zugangsnummer" und "PIN" ausfüllen. Erst nachdem Sie sich innerhalb der Anwendung einen "Benutzernamen" vergeben haben, können Sie die Anmeldung zukünftig über Benutzername und PIN durchführen.
Was ist ein Sicherheitsverfahren?
Sicherheitsverfahren, wie z.B. die App Secure go Plus, sind Verfahren, die eine Direktfreigabe generieren, welche zur Bestätigung von Aufträgen im OnlineBanking eingesetzt werden. Diese Verfahren erhöhen nach einer erfolgreichen Anmeldung als zusätzlicher (zweiter) Faktor den Schutz vor einem unbefugten Zugriff auf Daten und Funktionen durch Dritte.
Online-Limit Überweisungen
Welches Limit gilt für Online-Überweisungen?
Der online verfügbare Betrag von 3.000 € ist nur für unsere Filialkunden relevant.
Für unsere Online-Kunden steht die Funktion der 'Überweisung' zur Verfügung. Mit dieser kann ohne voreingestelltes Limit jeglicher Betrag (innerhalb der Verfügbarkeit auf dem Tagesgeldkonto) überwiesen werden.
Achtung: keine Terminüberweisung bzw. ohne Eingabe eines Ausführungsdatums.
Der online verfügbare Betrag von 3.000 € ist nur für unsere Filialkunden relevant.
Für unsere Online-Kunden steht die Funktion der 'Überweisung' zur Verfügung. Mit dieser kann ohne voreingestelltes Limit jeglicher Betrag (innerhalb der Verfügbarkeit auf dem Tagesgeldkonto) überwiesen werden.
Achtung: keine Terminüberweisung bzw. ohne Eingabe eines Ausführungsdatums.